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Arbeitszeugnis
Keine Bewerbung ohne Arbeitszeugnis: Künftige Arbeitgeber sind sehr neugierig darauf, was ihre Bewerberinnen
und Bewerber zuvor gemacht haben - und wie! Die Rechtslage hilft hier bereits deutlich weiter: Denn in
Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Dieses enthält,
im Gegensatz zur einfachen Version, nicht nur Angaben über den Arbeitszeitraum, sondern sollte auch genaue
Tätigkeiten, Aufgabenbeschreibungen und natürlich eine Bewertung der eigenen Arbeit umfassen. Soweit die
Theorie. In der Praxis kann die "Causa Arbeitszeugnis" jedoch durchaus einmal zu Streit und
Missverständnissen führen. Was, wenn der frühere Arbeitgeber einfach keine qualifizierten Angaben machen
möchte? Wie reagieren, wenn das Arbeitszeugnis ein sehr schlechtes Bild vom eigenen Verhalten zeichnet?
In allen Streitigkeiten ist der Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert - und zwar idealer
Weise so früh wie möglich. Er kann erklären, welche Rechte einem als Arbeitnehmer zustehen und wie diese
konkret umgesetzt werden.
So sollte ein Arbeitszeugnis zwar ehrlich sein, doch gleichzeitig die weitere
Berufslaufbahn des Arbeitnehmers nicht behindern. Mit einem sehr schlechten Arbeitszeugnis, das
beispielsweise aus Rache oder tatsächlicher Unzufriedenheit angefertigt wurde, kann dieser Fall aber
gegeben sein. Hilft das freundliche Gespräch mit dem (bisherigen) Arbeitgeber nicht, dann ist ein
Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.